Versand Form wählen

wie werden die Batterien versendet


nur

Batterien

Batterien
Wenn es sich um Ersatzbatterien oder -Zellen handelt, welche nicht in ein Gerät eingebaut sind und/oder ein zugehöriges Gerät mitgesendet wird wählen Sie diese Versandform

eingebaut oder mit

Gerät

Gerät
Wenn es sich um ein Gerät (Laptop, Drohne, o.ä. Geräte) handelt, mit eingebauten oder beigelegten Batterien handelt treffen Sie diese Auswahl. Nicht Geräte welche zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen.

eingebaut

in Fahrzeug

in Fahrzeug
Für Geräte welche zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen, E-Roller, E-Bikes, Rollstühle, oder ähnliche Fahrzege

Versandform erläutert

In welcher Versandform liegen die Lithiumbatterien während dem Transport befinden, also zum Beispiel ob diese in einem Laptop eingebaut sind oder ob es sich um lose Ersatzbatterien handelt, oder Batterien eingebaut in Fahrzeugen. Je nach Versandform können ggf. Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Ganz generell kann gesagt werden, dass Lithiumbatterien wenn immer möglich eingebaut befördert werden sollten, um von möglichst vielen Erleichterungen profitieren zu können.

was ist nach ADR SV 188

Im internationalen Transportrecht sind Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien als „Gefahrgut” eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung relevant. Im Interesse aller Beteiligten, insbesondere der beauftragten Transportunternehmen liegt eine sichere Beförderung gefährlicher Güter und somit von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien. Die Vorgaben müssen vom Versender bei jedem gewerblichen Versand von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien in eigener Verantwortung eingehalten werden. Insbesondere der Energiegehalt ist neben weiteren Kriterien entscheidend für die Entscheidung darüber, welche Gefahrgutregelungen für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien berücksichtigt werden müssen. Für Batterien mit einer Energie bis zu 100 Wh gelten aufgrund einer Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts vereinfachte Anforderungen. Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien mit einer Energie von mehr als 100 Wh sind dagegen immer als Gefahrgut der Klasse 9 zu behandeln.

was bedeutet in Ausrüstung?

"in Ausrüstung" bedeutet der Versand der Lithium Batterien/Zellen erfolgt mit dazugehörigem Gerät, ist aber noch nicht verbaut.

was bedeutet mit Ausrüstung verpackt?

"mit Ausrüstungen verpackt" bedeutet der Versand die Lithium Batterien/Zellen sind im Gerät verbaut.

Versand von Lithium Batterien / Akkus nach ADR SV 188

Umsetzung der Gefahrgut-Vorschriften

Im internationalen Transportrecht sind Lithium-Ionen-Batterien als „Gefahrgut” eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung relevant.
Im Interesse aller Beteiligten, insbesondere der beauftragten Transportunternehmen liegt eine sichere Beförderung gefährlicher Güter und somit von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien.
Die Vorgaben müssen vom Versender bei jedem gewerblichen Versand von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien in eigener Verantwortung eingehalten werden. Insbesondere der Energiegehalt ist neben weiteren Kriterien entscheidend für die Entscheidung darüber, welche Gefahrgutregelungen für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien berücksichtigt werden müssen. Für Batterien mit einer Energie bis zu 100 Wh gelten aufgrund einer Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts vereinfachte Anforderungen. Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien mit einer Energie von mehr als 100 Wh sind dagegen immer als Gefahrgut der Klasse 9 zu behandeln.

Versand von Lithium Metall / Akkus nach ADR SV 188

Umsetzung der Gefahrgut-Vorschriften

Im internationalen Transportrecht sind Lithium-Metall-Batterien als „Gefahrgut” eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung relevant.
Im Interesse aller Beteiligten, insbesondere der beauftragten Transportunternehmen liegt eine sichere Beförderung gefährlicher Güter und somit von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien.
Die Vorgaben müssen vom Versender bei jedem gewerblichen Versand von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien in eigener Verantwortung eingehalten werden. Insbesondere der Energiegehalt ist neben weiteren Kriterien entscheidend für die Entscheidung darüber, welche Gefahrgutregelungen für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien berücksichtigt werden müssen. Für Batterien mit einer Energie bis zu 100 Wh gelten aufgrund einer Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts vereinfachte Anforderungen. Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien mit einer Energie von mehr als 100 Wh sind dagegen immer als Gefahrgut der Klasse 9 zu behandeln.

UN Aufkleber

nach ADR 2023

UN Transportaufkleber
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UN Transportaufkleber in den Größen 100x100mm oder 100x70 mit UN 3480, UN 3481, UN 3090 und UN 3091 Aufdruck in Papier oder Folie

GHS Aufkleber

GHS 9A

GHS Klasse 9A Aufkleber, Untergruppe A, für Batterien und Akkus
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GHS Klasse 9 Aufkleber, Untergruppe A, für Batterien und Akkus 100x100mm in Papier oder Folie

UN Aufkleber

nur Text

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UN Aufkleber Größe 100x50mm mit UN 3480, UN 3481, UN 3090 und UN 3091 Aufdruck in Papier oder Folie

UN Aufkleber

Luftfracht

cargo aircraft only
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Für Luftfrachtsendungen -Cargo aircraft only- aufkleber 110x120mm in Papier oder Folie