Empfehlung

unverbindlicher Vorschlag



Im internationalen Transportrecht sind Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien als „Gefahrgut” eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung relevant. Im Interesse aller Beteiligten, insbesondere der beauftragten Transportunternehmen liegt eine sichere Beförderung gefährlicher Güter und somit von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien. Die Vorgaben müssen vom Versender bei jedem gewerblichen Versand von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien in eigener Verantwortung eingehalten werden. Insbesondere der Energiegehalt ist neben weiteren Kriterien entscheidend für die Entscheidung darüber, welche Gefahrgutregelungen für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien berücksichtigt werden müssen. Für Batterien mit einer Energie bis zu 100 Wh gelten aufgrund einer Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts vereinfachte Anforderungen. Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien mit einer Energie von mehr als 100 Wh sind dagegen immer als Gefahrgut der Klasse 9 zu behandeln.